BuchenVertragsbedingungen
für die Saison 2024 (vom 1.11.2023 bis 31.10.2024) Ausgabe 3/2023, 04.08.2023
Haveltourist GmbH & Co. KG
Haveltourist GmbH & Co. KG
An den Havelbergen 1
17237 Groß Quassow
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
IBAN: DE97 1505 1732 0030 0203 78
BIC-Nr.: NOLADE21MST
VR Bank Schwerin
IBAN: DE03 1409 1464 0005 2216 76
BIC-Nr.: GENODEF1SN1
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Bei unseren Angeboten, auch bei den Sonderangeboten, ist die Unterbringungsleistung in der Regel die wesentliche Hauptleistung. Weitere Leistungen gehören wesensmäßig zur Beherbergungsleistung oder haben nur eine untergeordnete Bedeutung.
Die jeweils gültigen Preise entnehmen Sie bitte unserem Online-Buchungssystem, abrufbar unter www.haveltourist.de/buchen. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer, z.B. aufgrund verspäteter An- oder vorzeitiger Abreise, mindern die Preise nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist nicht möglich. Eine von uns anerkannten Rabattkarte muss bei der Buchung nachgewiesen werden und bei Anreise im Original vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung des Rabatts ist nicht möglich.
3.1 Camping und Mietobjekte: Die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Anreisetag fällig. Die Gesamtmietpreise für Kurzaufenthalte unter 180,00 € und kurzfristige Buchungen (30 Tage vor Beginn des gebuchten Aufenthaltes) sind sofort fällig.
3.2 Preishits für Frühbucher, Rabattkarten und sonstige rabattierte Angebote: Der Gesamtmietpreis ist in voller Höhe sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig.
3.3. Verzug: Die Zahlungstermine finden Sie auf der Buchungsbestätigung / Rechnung. Wir bitten um pünktliche Einhaltung. Bei Überschreitung der jeweiligen Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß 7.1 bzw. 7.2 zu tragen.
3.4. Bankverbindung: Alle Zahlungen aus Verträgen sind nur auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
3.5. Nebenkosten: Die Nebenkosten und Wertkarten rechnen Sie bitte einen Tag vor Abreise in der Rezeption des jeweiligen Campingplatzes ab.
Der gebuchte Standplatz steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr, Mietobjekte ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht. Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte bis spätestens um 10.00 Uhr, Standplätze bis 11.00 Uhr, geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Haveltourist über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Objektes bis 15.00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 17.00 Uhr 100%. Von 13.00 bis 15.00 Uhr sind keine An- und Abreisen möglich, die Schranken sind dann mit Ausnahme an den Samstagen der Hauptsaison 1) geschlossen! Die jeweiligen Saisonzeiten finden Sie unter www.haveltourist.de/preise.
Abweichungen/Schwankungen der Parzellengröße und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplans behalten wir uns vor. Sollte der gebuchte Standplatz/das gebuchte Objekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz/-objekt mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Zentrale notwendig. Anderenfalls wird der Standplatz nur bis 11.00 Uhr des Folgetages freigehalten. Mietobjekte/Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht belegt sind, und für die keine Vereinbarung über die spätere Belegung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Objekte/Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Sofern vorhanden, erfolgt bei verspäteter Anreise die Unterbringung auf einem anderen Stand- platz/in einem anderen Mietobjekt, ein Anrecht auf einen Stand- platz/ein Mietobjekt besteht nicht mehr.
Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 18.00 Uhr können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertag zurücktreten. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie das Objekt nicht belegen. Dabei sind Gründe des Nichtantritts unerheblich. Falls das Objekt/der Standplatz bei Nichtinanspruchnahme oder Teilnichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden kann, hat der Mieter lediglich eine angemessene Mehraufwandspauschale von 10% des anteiligen Mietpreises, (mindestens 60,00 €) zu tragen. Bei Umbuchungen werden Kosten in Höhe von pauschal 15,00 € weiterberechnet. Zur Verminderung des Risikos für den Gast wird der Mietausfall im Falle eines Rücktritts wie folgt pauschalisiert abgerechnet:
7.1.Camping:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn : 30,00 €
- 13 Tage bis zum gebuchten Anreisetag um 18.00 Uhr: 80,00 €
- danach ist die volle Mietsumme fällig.
7.2.Ferienhäuser / Mietwohnwagen: (in % vom Rechnungsbetrag):
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 10 %; ab 89 bis 30 Tage vor Mietbeginn 25 %; ab 29 bis 22 Tage 35 %; ab 21 Tage bis 15 Tage 50%, ab 14 Tage bis zum 2. Tag vorher 80 %. Ab dem letzten Tag vorher und bei Nichtanreise 100% der Rechnungssumme.
7.3. Minderung bei Camping und Ferienhaus: Der pauschalisiert abgerechnete Schaden (siehe 7.1 und 7.2) an Mietausfall und Zusatzaufwand wird im Fall der Weitervermietung oder ersparter Aufwendungen entsprechend gemindert. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen. Wir empfehlen die Buchung unserer internen Rücktrittsabsicherung oder aber den Abschluss einer externen Reiserücktrittsversicherung (z.B. ERV Europäische Reiseversicherung).
8.1. Kaution/Mängel: In besonderen Fällen kann vom Vermieter eine Kaution erhoben werden, insbesondere gilt dies bei Buchung von Gruppen. Wenn eine Kaution geleistet worden ist, kann der Vermieter diese insbesondere in folgenden Fällen einbehalten: Verspätete Räumung der Mietsache durch den Mieter, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Mietsache, nicht nur unerhebliche Verstöße gegen die Platzordnung, z.B. massive Ruhestörungen.
Überprüfen Sie Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstigen Gegenstände bei Ankunft. Übergeben Sie das Übergabeprotokoll, in dem ggf. auch Mängel zu melden sind, unserem Servicepersonal in der Rezeption unverzüglich noch am gleichen Tag. Wir möchten Sie optimal betreuen, dazu benötigen wir Ihre Mithilfe.
Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.
8.2. Haftung des Mieters: Schäden, verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden. Der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung ist möglich.
8.3. Reinigung: Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Auf Wunsch kann diese Leistung auch zusätzlich gebucht werden. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes:
Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und besenrein zu übergeben. Das schließt ein:
Saugen/Fegen des Fußbodens, Abwaschen des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke, Reinigung des Backofens/ der Mikrowelle (soweit vorhanden) usw., die Entleerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe (Glasabfälle, Plastik).
Von uns wird erledigt: die Endreinigung, also Fenster-, Tür-, Möbel-, Sitzgarnitur-, sowie Nass- Reinigung.
8.4. Die Abreise und Schlüsselübergabe in der Rezeption muss spätestens am Abreisetag um 10.00 Uhr erfolgt sein. Vom Haveltourist-Reinigungsteam erfolgt dann die Kontrolle, ob das Objekt vertragsgemäß verlassen wurde. Vor Abreise muss eine Schlüsselübergabe erfolgen. Wenn in der Hauptsaison 1 auf dem Camping- und Ferienpark Havelberge bereits vor 08.30 Uhr das Objekt komplett geräumt und die Schlüsselübergabe in der Rezeption erfolgt ist, erhalten Sie von uns eine Gutschrift von 10,00 €. Bei nicht ausreichendem Reinigungszustand, Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter eine Nachberechnung erstellen. Die Nachforderung ist sofort fällig.
Die Platzordnung (lt. Aushang) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden bei der Ankunft als verbindlich anerkannt. Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben u.a. die Regelungen hinsichtlich der Ruhezeiten zu beachten. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht.
9.1 Besuch: Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden. Besucher zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale zzgl. Kurabgabe sowie PKW-Parkpauschale. Ausgenommen hiervon sind Besucher die den Camping-und Ferienpark Havelberge nur zum Zwecke eines Restaurantbesuches bzw. einer Bootsmiete oder zur Nutzung des Waldhochseilgartens betreten.
9.2. Das Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen: Ist nur mit gültigem Platzausweis für das jeweilige Fahrzeug außerhalb der Schrankenschließ- und Ruhezeiten gestattet. Wohnmobile, die den Wohnmobilpark Havelberge nutzen, bekommen nach Anmeldung einen erweiterten Mobilitätsstatus bezogen auf das Gebiet des Wohnmobilparks.
9.3. Mitbringen von Hunden
Für das Mitbringen von Hunden gilt unsere Hundeordnung in jeweils aktueller Fassung. Diese hängt aus, kann abgefordert werden bzw. wird bei Anmeldung mit Hund zugesandt.
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn verursachten Schäden dem Vermieter zu ersetzen.
Bei Campingplätzen im Wald wird auf mögliche waldtypische Gefahren, wie Astbruch, verwiesen. Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei einer durch den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Vermieter, auch für seine Erfüllungsgehilfen, nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
11.1. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren, wenn Standplätze oder Mietobjekte schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; oder der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Gastes in einer fremdenfeindlichen oder sonst extremistischen Organisation.
11.2. Der Vermieter ist dazu berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung der Mietobjekte mutwillig zerstört oder beschädigt oder andere Straftaten begeht.
11.3. Ein Verhalten nach 11.1. Satz 2 und 11.2 berechtigt den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in der EDV des Vermieters bzw. der von Ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gespeichert und verarbeitet werden, zur Erfüllung des Miet-/Beherbergungsvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung. Der Mieter erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.haveltourist.de/impressum veröffentlicht ist. Der Vermieter hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, der unter datenschutz@haveltourist.de zu erreichen ist.
Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen der DSGVO beachten. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, Luftaufnahmen sowie Videos von seinen Anlagen und Veranstaltungen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier die Person des Mieters, seiner Mitreisenden und / oder Eigentum (z.B. Boote oder PKW) des Mieters oder seiner Mitreisenden zu erkennen sind, aber nicht exponiert im zentralen Vordergrund stehen, ist der Vermieter berechtigt, diese Aufnahmen auch ohne eine gesonderte Einwilligung für vorgenannte Zwecke zu nutzen.
Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Zentrale für alle Campingplätze und Mietobjekte der Haveltourist GmbH & Co. KG ist der Camping- und Ferienpark Havelberge in Groß Quassow. Reklamationen jeglicher Art sind hier in der Rezeption vorzubringen. Wir empfehlen eine Meldung per Email: kundenservice@haveltourist.de
Alle Preise beruhen auf den zurzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersätzen. Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes bzw. wenn steuerfreier Umsatz steuerpflichtig wird, und falls die Leistung noch nicht erbracht ist, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergeben, Gebrauch, wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist.
Bei Erhebung einer neuen gemeindlichen Touristen-, bzw. Fremdenverkehrsabgabe, Bettensteuer u.ä. behalten wir uns ebenfalls eine Preisanpassung vor, soweit sie betrieblich veranlagt würde. Die Erhebung solcher Abgaben ist für die Saison 20223 nicht bekannt.
Kurabgaben werden zurzeit von den Gemeinden Priepert (Campingplatz am Ziernsee) und Mirow (Campingplatz am Leppinsee) und der Gemeinde Wesenberg (Naturcamping am Großen Pälitzsee, Campingpark am Weißen See, Campingplatz am Drewensee) erhoben.
Für Leistungen bzw. Leistungspakete, die dem Pauschalreiserecht unterliegen sowie für die Vermietung von Booten, Flößen und Fahrrädern und Benutzung des Waldhochseilgartens sowie der Marina gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz der Haveltourist GmbH & Co. KG.
Platzordnung
Camping- und Ferienpark Havelberge
Lieber Gast, herzlich willkommen auf unserem Camping- und Ferienpark Havelberge am Woblitzsee!
Wir freuen uns über Ihren Besuch. Unsere Mitarbeiter werden sich alle Mühe geben, Ihnen die Tage oder Wochen, die Sie hier verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
- Unser Camping- und Ferienpark Havelberge am Woblitzsee befindet sich inmitten eines Landschaftsschutzgebietes und damit in einem sensiblen und schützenswerten Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte. Deshalb ist ein besonders schonender Umgang mit der Natur erforderlich. Selbstverständlich müssen auch die Gäste unseres Campingplatzes im angrenzenden Waldgebiet die Regeln des Landeswaldgesetzes (liegt in der Rezeption aus) einhalten. Darüber hinaus gelten für das Campen gesetzliche Grundlagen, wie z.B. die Verordnung über Camping- und Wochenendplätze des Landes Mecklenburg-Vorpommern (CWVO-MV) in der jeweils aktuellen Fassung.
- Melden Sie sich bei Ankunft gleich in der Rezeption an, auch dann, wenn Sie den Platz nur kurze Zeit als Besucher betreten. Wenn Sie ein Boot mitbringen oder irgendein zusätzliches Zelt aufstellen wollen, sagen Sie es uns bitte bei der Anmeldung. Die Nutzung des Campingplatzes durch Aufstellen eines Zeltes oder eines Wohnwagens ohne vorherige Anmeldung in der Rezeption und Absprache mit der Platzleitung kann erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringen (möglicherweise erforderlich werdender Abbau wegen vorliegender Reservierung oder einer Nutzungsbeschränkung), die nicht sein müssen. Pro Standplatz dürfen aufgestellt werden: 1 Caravan mit Vorzelt oder 1 Wohn- / Schlafzelt oder 1 Wohnmobil sowie zusätzlich maximal 1 Minizelt in der Größe von nicht mehr als 3 qm, wenn die Größe der Parzelle ausreichend ist und die Parzelle hierfür zugelassen ist, sowie eine ordnungsgemäße Anmeldung vorliegt. Sogenannte „Partyzelte“ oder andere Großzelte, die nicht zum Wohnen / Schlafen bestimmt sind, sind nicht zugelassen. Fahrzeuge dürfen den Platz nur mit einem an der Windschutzscheibe vorne rechts angeklebten Berechtigungsausweis befahren. Pro Parzelle darf grundsätzlich nur jeweils ein Fahrzeug abgestellt werden. Für weitere angemeldete Fahrzeuge gibt es einen kostenpflichtigen Parkplatz vor dem Camping- und Ferienpark. Angemeldete Wohnwagen, Zelte sowie Boote müssen mit dem vom Platzleiter ausgegebenen Aufkleber gekennzeichnet werden. Dies erleichtert uns die Arbeit und erspart Ihnen bei Kontrollen unnötige Rückfragen.
- Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach der zurzeit gültigen Preisliste, die für den Camping- und Ferienpark festgelegten Preise. Die Abrechnung der Platzmiete erfolgt pro Übernachtung. Der gemietete Standplatz ist bis 11:00 Uhr des folgenden Tages zu räumen, andernfalls wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Bei Nutzung ohne vorherige Anmeldung kann ein erhöhtes Entgelt erhoben oder auch ein Platzverweis ausgesprochen werden. Inhaber der Leading-Card können auch später (bis 18:00) abreisen, wenn es für den jeweiligen Standplatz bis zum Vortag um 20:00 Uhr keine Anschlussbuchung gibt.
- Beim Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Weisungen der Verwaltung. Insbesondere sind die geforderten Mindestabstände (zwischen Zelten bzw. Wohnwagen / Wohnmobilen mindestens 3 m) einzuhalten. Boote dürfen nur an der Marina Havelberge festgemacht werden.
- Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Windschutzvorrichtungen aus leicht brennbarem Material (z.B. Stroh, Schilf etc.) sind nicht zugelassen. Mit einem Windschutz darf nicht mehr als 15 % der gemieteten Gesamtfläche eingehegt werden. Der Wohnwagen muss aus Brandschutzgründen jederzeit von mindestens drei Seiten aus zugänglich sein. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre o.ä. gefährdet oder belästigt wird. Jeder Eingriff in die Natur ist zu unterlassen. Hierzu gehört auch das Entfernen von Schilf im Uferbereich.
- Auf Sauberkeit legen Sie sicher so viel Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Für Abfälle aller Art sind die Abfallbehälter auf der zentralen Müllsammel- und Entsorgungsstation (Nähe Rezeption) der richtige Platz. Bitte trennen Sie die Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas, DSD-Verpackung) vom Restmüll. Hierfür sind separate Behälter aufgestellt. Sperrmüll und Kühlschränke sowie Sondermüll werden nur nach vorheriger Absprache und Kostenerstattung entgegengenommen. Für Schmutzwasser benutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen. Schmutzwasser von Wohnwagen / Wohnmobil auf Standplätzen, die keinen eigenen Kanalanschluss haben, müssen in Behältern gesammelt und regelmäßig geleert werden. Lassen Sie in keinem Fall Abwasser im Erdreich versickern. Verwenden Sie bitte in Ihren mobilen Toiletten in Wohnwagen / Wohnmobil möglichst keine Sanitärzusätze. Wenn von Ihnen Sanitärzusätze zugegeben werden, müssen diese umwelt- und kläranlagenverträglich sein und mit dem „Blauen Engel“ DE-ZU 84a gekennzeichnet sein. In unseren „CamperClean“ Entleer- und Reinigungsstationen werden ausschließlich mikrobiologische Sanitärzusätze verwendet. Diese Stationen befinden sich an den im Lageplan gekennzeichneten Orten. In unserem Minimarkt können Sie geeignete Produkte erwerben. Sollten sich in Ihrer mobilen Toilette noch Zusätze befinden, die nicht der Norm entsprechen, wenden Sie sich bitte an die Rezeption, damit wir eine separate Entsorgung organisieren können.
- Aus Sicherheitsgründen besteht eine Pflicht, offenes Feuer nur an den dafür ausgewiesenen Stellen (Aushang Rezeption) und nach Rücksprache mit der Platzleitung zu machen. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise zu den Waldbrandstufen an der Rezeption. Pro Standplatz dürfen nur bis zu 2 Flaschen à 11 kg Gas und 2 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden. Wohnwagen und Wohnmobile müssen über eine gültige Gasabnahmeprüfbescheinigung verfügen. Um erforderliche Kontrollen zu vereinfachen, können sie die gültige Prüfplakette gut sichtbar in einem Fenster aushängen. Wir weisen darauf hin, dass Gäste für die von ihnen verursachten bzw. von ihren bei uns aufgestellten Einrichtungen, Anlagen und Geräten ausgehenden Schäden haften.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie auch außerhalb der Ruhezeiten ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören. Während der Ruhezeiten sollten auch laute Gespräche vermieden werden. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Bei Veranstaltungen beginnt die Nachtruhe um 23.00 Uhr. Von 13:00 bis 15:00 ist Mittagsruhe. An Hauptanreisetagen wird die Mittagsruhe zur Entzerrung des An- und Abreiseverkehrs ausgesetzt. Bei von uns noch nicht erkannten Ruhestörungen können Sie außerhalb der Rezeptionszeiten auch direkt und sofort mit dem Nachtdienst telefonieren (siehe Aushang Rezeption), damit für Abhilfe gesorgt werden kann.
- Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schrittempo fahren. Die meisten Gäste fühlen sich durch Motorengeräusche und Emissionen auf dem Platz gestört. Legen Sie daher Wegstrecken zum Einkaufen, Restaurantbesuch o.ä. auf dem Platz nicht mit Ihren KFZ, sondern mit einem Fahrrad, Roller oder zu Fuß zurück. Während der Ruhezeiten der Platzordnung dürfen KFZ auf dem gesamten Camping- und Ferienpark grundsätzlich nicht bewegt werden.
- Die Schrankenanlage am Eingang des Camping- und Ferienparks öffnet sich automatisch, sobald ein bei Buchung hinterlegtes Kennzeichen von der Kamera erfasst wird. Bleiben Sie nicht im Bereich der Schrankenanlage stehen und fahren Sie zügig hindurch. Öffnet sich die Schrankenanlage einmal nicht, ist in jedem Fall das Fahrzeug zunächst auf dem Seitenstreifen bzw. einer Parkfläche abzustellen, sodass die Durchfahrt für andere Fahrzeuge nicht behindert wird. Nötigende Handlungen (z.B. Dauerhupen), um eine Durchfahrt ohne Klärung der Durchfahrtsberechtigung oder während der Ruhezeiten zu erzwingen oder eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs bei nicht geklärter Durchfahrtsberechtigung stellen eine Verletzung der Platzordnung dar.
- Für Ballspiele stehen besondere Flächen zur Verfügung, bitte benutzen Sie diese.
- Bitte baden Sie ausschließlich an der ausgewiesenen Badestelle (siehe Aushang Rezeption) am Woblitzsee und im Badeteich.
- Unser Gästeanimationsprogramm (Sportprogramm, Kinderanimation, Live-Veranstaltungen, selbst produzierte Shows) steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Das Animationsteam freut sich über Ihre Teilnahme und Anregungen. Programme liegen in der Rezeption aus. Die Veranstaltungen im Bereich unserer Showbühne sind in der Anzahl begrenzt und enden in der Regel spätestens um 23.00 Uhr. Nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltungen freuen wir uns über Ihren Besuch in der Gaststätte, wir bitten Sie jedoch die Fläche vor der Showbühne im Interesse der Lärmbegrenzung unverzüglich zu räumen. Da wir auch für Liveauftritte von Musikgruppen oder anderen Künstlern kein gesondertes Eintrittsgeld verlangen, bitten wir Sie darum, keine eigenen Getränke mitzubringen. Sie können unser umfangreiches Gastronomieangebot in Anspruch nehmen.
- Hunde bzw. andere Haustiere unserer Gäste sind willkommen und können nach Anmeldung unter
Maßgabe unserer Hundeordnung aufgenommen werden. Die jeweils geltende Hundeordnung“ ist Bestandteil dieser Platzordnung. Hunde müssen auf den Platz angeleint bleiben. Für Hunde bieten wir u.a. an: Hundeduschraum (San-Gebäude IV), Hundebadestelle (rechts neben Havelmündung), Hundeauslaufwiese (neben Sportwiese), Hundetränken sowie Animationsangebote unseres Hundetrainers. Wenn sich Ihr Hund einmal doch im Platzbereich erleichtern muss, benutzen Sie bitte die Beutel an den Hundetoilettenstationen.
- Wir verstehen uns als weltoffenes Unternehmen. Verboten sind auf unserem Platz aus diesem Grund alle Handlungen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, andere Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, sowie ihres Geschlechts oder Alters zu diskriminieren oder herabzuwürdigen.
- Personen, die auf dem Campingplatz oder von dem Platz aus ein Gewerbe ausüben wollen, bedürfen der Genehmigung von Haveltourist.
- Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Personen bei Verstößen gegen die Platzordnung vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint.
- Der Betreiber haftet nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Campinggast, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!